Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Unsere Beratungsstelle führt persönliche Hausbesuche für Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 und ihre Angehörigen durch.

Beratung in der eigenen Häuslichkeit
Im Mittelpunkt steht die konkrete Pflegesituation zu Hause. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, betrachten gemeinsam die Versorgung und besprechen mögliche Entlastungen.
Für wen ist der Besuch vorgesehen?
Für Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 sowie ihre Angehörigen und Pflegepersonen. Die konkrete Verpflichtung und der Turnus richten sich nach der individuellen Leistungsart und den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Abrechnung und IK
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Pflegekasse.
IK der Beratungsstelle: 590526323
Büro und Beratungsstelle
Kaiserstraße 85, 53721 Siegburg. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt; die Beratungsbesuche werden in der Regel als Hausbesuch durchgeführt.
Termin vereinbaren
Rufen Sie uns unter 02241 322 35 88 an oder nutzen Sie das separate Formular für Beratungsbesuche.
GLANZ erbringt in diesem Bereich Beratungsbesuche; wir stellen diese Leistung nicht als ambulanten Pflegedienst dar.
Beratungsbesuch vereinbaren
Nutzen Sie das separate Formular für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir melden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen.
