Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Unsere Beratungsstelle führt persönliche Hausbesuche für Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 und ihre Angehörigen durch.

Symbolbild eines Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratung in der eigenen Häuslichkeit

Im Mittelpunkt steht die konkrete Pflegesituation zu Hause. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, betrachten gemeinsam die Versorgung und besprechen mögliche Entlastungen.

Persönlicher HausbesuchDer Termin findet nach Vereinbarung in der häuslichen Umgebung statt.
Pflegesituation besprechenGemeinsamer Blick auf Organisation, Belastungen und vorhandene Unterstützung.
Praktische HinweiseInformationen zu Entlastungsmöglichkeiten, Hilfsmitteln und weiteren Anlaufstellen.
Nachweis für die PflegekasseDie erforderliche Dokumentation wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erstellt.

Für wen ist der Besuch vorgesehen?

Für Pflegegeldbeziehende ab Pflegegrad 2 sowie ihre Angehörigen und Pflegepersonen. Die konkrete Verpflichtung und der Turnus richten sich nach der individuellen Leistungsart und den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Abrechnung und IK

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Pflegekasse.

IK der Beratungsstelle: 590526323

Büro und Beratungsstelle

Kaiserstraße 85, 53721 Siegburg. Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt; die Beratungsbesuche werden in der Regel als Hausbesuch durchgeführt.

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns unter 02241 322 35 88 an oder nutzen Sie das separate Formular für Beratungsbesuche.

GLANZ erbringt in diesem Bereich Beratungsbesuche; wir stellen diese Leistung nicht als ambulanten Pflegedienst dar.

Beratungsstelle

Beratungsbesuch vereinbaren

Nutzen Sie das separate Formular für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Wir melden uns zur Terminabstimmung bei Ihnen.

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